Allgemeine Geschäftsbedingungen

Transsmart BV – Allgemeine Lieferbedingungen

Deposited at the Chamber of Commerce with reference 62193856

  1. Allgemeines
    1. Diese allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen („allgemeine Geschäftsbedingungen“) finden Anwendung auf alle durch Transsmart (nachfolgend auch als „uns“/“wir“ bezeichnet) unterbreiteten Offerten, alle durch Transsmart unterbreiteten Angebote und alle Verträge, die Transsmart mit ihren Auftraggebern schließt, und bilden mit diesen Offerten, Angeboten und Verträgen eine untrennbare Einheit. Unter „Auftraggeber“ wird jede natürliche oder juristische Person verstanden, die mit Transsmart eine vertragliche Beziehung jeglicher Art unterhält oder unterhalten wird, davon ausgenommen ihre Lieferanten.
    2. Neben unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen können, sofern schriftlich ausdrücklich angegeben, ergänzende Bedingungen für bestimmte Dienstleistungen und/oder Produkte von Transsmart gelten. Sollten Widersprüche zwischen den ergänzenden Bedingungen und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen, haben die ergänzenden Bedingungen Vorrang vor diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht schriftlich anders bestimmt.
    3. Wenn diese allgemeinen Geschäftsbedingungen einmal auf eine Offerte, ein Angebot und/oder einen Vertrag Anwendung finden, finden Sie zwischen den Parteien ohne entsprechende Erklärung automatisch auch auf alle neuen Offerten, Angebote und/oder Verträge Anwendung, sofern nicht schriftlich anders bestimmt.
    4. Wenn irgendeine Bestimmung aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ist, erfolgreich angefochten wird oder anderweitig für nicht anwendbar erklärt wird, bleiben die übrigen Bestimmungen aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt wirksam und werden die Parteien statt der nichtigen, erfolgreich angefochtenen oder für nicht anwendbar erklärten Bestimmung eine Ersatzbestimmung vereinbaren, die so weit wie möglich dem Sinn und Zweck der nichtigen, erfolgreich angefochtenen oder für nicht anwendbar erklärten Bestimmung Rechnung trägt.
    5. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die durch den Auftraggeber von Transsmart verwendet werden, finden keine Anwendung, es sei denn, Transsmart hat schriftlich ausdrücklich zugestimmt.
    6. Transsmart behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
    7. Transsmart ist befugt, sich bei der Ausführung von mit dem Auftraggeber geschlossenen Verträgen Dritter zu bedienen. Auch in diesem Fall gelten die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    8. Jede Kommunikation zwischen Transsmart und dem Auftraggeber kann auf elektronischem Weg erfolgen, außer soweit in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder im Vertrag und/oder im geltenden Recht von diesem Grundsatz abgewichen wird. Die durch Transsmart gespeicherte Fassung der betreffenden Kommunikation gilt vorbehaltlich eines durch den Auftraggeber erbrachten Gegenbeweises als wahrheitsgetreu.
  2. Offerte, Angebot und Vertrag
    1. Alle Offerten und Angebote von Transsmart sind unverbindlich, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, und basieren auf den durch den Auftraggeber oder in dessen Namen übermittelten Informationen. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle Daten, die nach Auskunft von Transsmart für die Erstellung der Offerte notwendig sind oder deren entsprechende Notwendigkeit der Auftraggeber vernünftigerweise erkennen muss, rechtzeitig an Transsmart übermittelt werden. Der Auftraggeber steht darüber hinaus für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Daten ein.
    2. Offerten und Angebote haben eine Bindefrist von 4 Wochen, es sei denn, in der Offerte oder im Angebot ist eine andere Frist angegeben.
    3. Der Auftraggeber ist – für den Fall, dass die Ausführung der Leistungen und/oder die Lieferung außerhalb der Niederlande erfolgen müssen – verpflichtet, Transsmart über die in dem Land, in dem der Vertrag ausgeführt werden muss, für diese Ausführung geltenden zwingenden Rechtsvorschriften in jedem Fall vor Unterbreitung der Offerte durch Transsmart schriftlich zu informieren, unterlässt er dies, kann und wird Transsmart unabhängig von der im betreffenden Land geltenden Rechtslage keinerlei Haftung für den Fall der Nichteinhaltung der besagten geltenden zwingenden Rechtsvorschriften übernehmen.
    4. Ein Vertrag wird dadurch geschlossen, dass Sie unser Angebot bedingungslos annehmen. Wir sind zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen erst verpflichtet, nachdem der Auftraggeber einen durch Transsmart verschickten Vertrag unterzeichnet und an uns zurückgeschickt hat. Dieser unterzeichnete ist eine Ergänzung zur Offerte und bildet damit eine untrennbare Einheit. Soweit der Vertragstext mit dem Text der Offerte kollidiert, hat der Vertragstext Vorrang.
    5. Die durch uns angegebenen Preise verstehen sich stets in EUR, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, und stets ohne Umsatzsteuer (USt.) und andere damit gleichzusetzende Steuern und Abgaben.
    6. In unseren Offerten, Angeboten und Verträgen enthaltene offensichtliche Fehler binden uns nicht; wir sind diesbezüglich stets zur Abpassung berechtigt.
  3. Änderungen an der Offerte oder am Auftrag
    1. Wenn der Auftraggeber den ursprünglichen Auftrag oder Vertrag ändern möchte, muss er Transsmart diese Änderungen rechtzeitig, schriftlich sowie deutlich bezeichnet und/oder beschrieben mitteilen. Nach schriftlicher Zustimmung von Transsmart werden diese Änderungen Bestandteil des Vertrags.
    2. Wenn Transsmart nach Versendung der Offerte noch weitere für die Ausführung des Auftrags wesentliche Informationen vom Auftraggeber erhält oder unvorhergesehene Umstände eintreten, verfällt die ursprüngliche Offerte und schickt Transsmart dem Auftraggeber eine neue Offerte zu.
    3. Wenn Transsmart nach Versendung oder nach Abschluss des Vertrags noch weitere für die Ausführung des Auftrags wesentliche Informationen vom Auftraggeber erhält oder unvorhergesehene Umstände eintreten, ist Transsmart berechtigt, die Mehrkosten, die Transsmart dadurch aufwenden musste, an den Auftraggeber weiterzureichen.
    4. Die Umsetzung von mündlich erteilten Änderungen im Rahmen eines erteilten Auftrags erfolgt vollständig auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
    5. Die Änderung eines bereits erteilten Auftrags kann dazu führen, dass dem Auftraggeber eine Dienstleistung oder ein Produkt später als vereinbart zur Verfügung steht.
  4. Ausführung des Vertrags
    1. Transsmart wird den Vertrag mit der Sorgfalt eines guten Arbeitnehmers ausführen. Der Inhalt des Vertrags wird in der Offerte und im Vertrag näher spezifiziert.
    2. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle Daten und Informationen, die nach Auskunft von Transsmart für die Ausführung des Vertrags notwendig sind oder deren entsprechende Notwendigkeit oder etwaige Relevanz der Auftraggeber vernünftigerweise erkennen muss, rechtzeitig an Transsmart übermittelt werden. Der Auftraggeber steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller an Transsmart übermittelten Daten und Informationen ein. Transsmart haftet niemals für Schäden, die aus dem Umstand resultieren, dass der Auftraggeber falsche oder unvollständige Informationen übermittelt hat.
    3. Wenn für die Verrichtung von Arbeiten zu Gunsten der Erbringung von Leistungen und/oder der Lieferung von Sachen eine Frist vereinbart wurde, handelt es sich dabei niemals um eine endgültige Frist. Bei Überschreitung einer Frist muss der Auftraggeber Transsmart eine angemessene Frist zur nachträglichen Ausführung des Vertrags setzen.
  5. Vertragsdauer
    1. Der Vertrag wird unbefristet geschlossen, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes oder aus der Art des Vertrags folgt etwas anderes. Wird der Vertrag unbefristet geschlossen, kann dieser jederzeit durch beide Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 (drei) Monaten gekündigt werden.
    2. Für den Fall, dass die Parteien einen befristeten Vertrag geschlossen haben und der Auftraggeber den Vertrag zwischenzeitlich auf irgendeine Weise beendet, behält sich Transsmart einen Anspruch auf Ersatz aller Schäden vor, die Transsmart durch diese Beendigung entstehen, es sei denn, der Auftraggeber kündigt aus schwerwiegenden Gründen.
  6. Aussetzung und Auflösung
    1. Wenn der Auftraggeber irgendeine Verpflichtung, die ihm aus irgendeinem mit uns geschlossenen Vertrag, auf den diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, obliegt, nicht, nicht vertragsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt oder Transsmart Grund zu der Annahme hat, dass der Auftraggeber irgendeine Verpflichtung, die ihm aus irgendeinem mit Transsmart geschlossenen Vertrag obliegt, nicht vertragsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllen wird, etwa – aber nicht ausschließlich – bei dem Auftraggeber gewährtem gesetzlichem Zahlungsaufschub, Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens gegen das Vermögen des Auftraggebers, Stilllegung oder Liquidation des Betriebs des Auftraggebers, gerät der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug, ohne dass dieser in Verzug gesetzt werden muss, und sind wir ohne gerichtliche Beteiligung berechtigt, die Aussetzung jedes mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrags auszusetzen oder den Vertrag (die Verträge) vollständig oder teilweise durch eine entsprechende Erklärung aufzulösen, ohne dass wir schadenersatzpflichtig oder an irgendeine Garantie gebunden sind; dies alles lässt unsere Rechte sowie unseren Anspruch auf vollumfänglichen Schadenersatz unberührt.
    2. Wenn wir die Ausführung des Vertrags aussetzen oder den Vertrag vollständig oder teilweise auflösen, werden wir dem Auftraggeber eine Rechnung über die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen schicken.
    3. In allen in Absatz 1 dieses Artikels genannten Fällen sind unsere Forderungen, die wir gegen den Auftraggeber haben und/oder erwerben, sofort, in einer Summe und in voller Höhe fällig.
  7. Bezahlungen
    1. Soweit nicht schriftlich ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart worden sind, wird der Auftraggeber eine Rechnung in voller Höhe innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum bezahlen. Etwaige Einwände gegen die Höhe der Rechnungen setzen die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers nicht aus.
    2. Der Auftraggeber ist ausdrücklich nicht berechtigt, offene Rechnungen mit irgendeiner gegen uns bestehenden Forderung zu verrechnen; ebenso wenig ist der Auftraggeber befugt, zu unserem Nachteil eine Pfändung bei sich selbst durchzuführen.
    3. Wenn der Auftraggeber die Rechnung nicht innerhalb der gesetzten Frist bezahlt hat, gerät er von Rechts wegen in Verzug und sind wir ohne weitere Mahnung oder Inverzugsetzung berechtigt, dem Auftraggeber ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnungen bis zum Tag der vollständigen Zahlung Verzugszinsen in Höhe von 1,5% pro Monat in Rechnung zu stellen; dabei wird ein Teil eines Monats wie ein ganzer Monat behandelt; dies alles lässt die uns zustehenden anderen Rechte unberührt.
    4. Zahlungen durch den Auftraggeber werden im Einklang mit Artikel 6:44 ‚Burgerlijk Wetboek‘ (Bürgerliches Gesetzbuch der Niederlande) durchgeführt; daher erfolgen diese erst auf die Kosten, anschließend auf die aufgelaufenen Zinsen und erst dann auf die geschuldete Hauptsumme.
    5. Der Auftraggeber schuldet Transsmart den Ersatz aller außergerichtlichen und gerichtlichen (Inkasso-)Kosten, die wir aufwenden beziehungsweise aufwenden müssen, um Erfüllung, Auflösung oder Schadenersatz infolge des geschlossenen Vertrags gegebenenfalls gerichtlich vom Auftraggeber zu fordern oder um uns für den Fall, dass der Auftraggeber uns in Haftung nimmt, zu verteidigen.
  8. Sicherheitsleistung und Vorschüsse
    1. Wir sind, bevor wir den bestätigten Auftrag ausführen oder die teilweise bereits begonnene Ausführung fortsetzen, jederzeit befugt, vom Auftraggeber zu verlangen, dass er bezüglich der für den Auftraggeber aus dem Vertrag resultierenden Zahlungsverpflichtungen einen Vorschuss auf den durch den Auftraggeber infolge des Vertrags zu zahlenden Betrag oder – nach unserer Wahl – eine im Bankenverkehr als hinreichend erachtete Sicherheit zu unseren Gunsten leistet.
    2. Wenn sich der Auftraggeber weigert, auf unsere Anforderung den im vorstehenden Absatz genannten Vorschuss oder die im vorstehenden Absatz genannte Sicherheit zu leisten, sind wir berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch eine entsprechende Erklärung aufzulösen; dies lässt die übrigen in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen Auflösungsgründe sowie unseren Anspruch auf Ersatz von Schäden, die uns infolge der Auflösung entstehen, unberührt.
  9. Beanstandungen
    1. Beanstandungen des Auftraggebers in Bezug auf die durch Transsmart erfolgte Ausführung sind Transsmart innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Abschluss der Ausführung schriftlich zu melden. Sonstige Beanstandungen sind Transsmart innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach deren Entstehung schriftlich zu melden. Wird eine Beanstandung nicht rechtzeitig oder nicht auf korrekte Weise eingereicht, wird die Beanstandung nicht durch transsmart bearbeitet und verfällt der Anspruch auf Ausbesserung oder Schadenersatz.
    2. Beanstandungen, die infolge eines falschen Gebrauchs der erbrachten Leistung und/oder des gelieferten Produkts entstanden sind, können niemals zu einem Anspruch des Auftraggebers gegen Transsmart führen.
    3. Eine Beanstandung bietet dem Auftraggeber niemals das Recht, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus mit uns geschlossenen Verträgen auszusetzen, insbesondere nicht das Recht, die Bezahlung der Rechnung über die erbrachte Leistung oder über die Lieferung der Produkte, auf die sich die Beanstandungen erstrecken, oder die Bezahlung anderer Rechnungen auszusetzen.
    4. Der Anspruch auf Ausbesserung oder Schadenersatz verfällt in jedem Fall für alle Verträge, auf die diese Geschäftsbedingungen Anwendung finden, nach Ablauf von zwölf Monaten nach dem Datum der Rechnung, die sich auf die Dienstleistung oder das Produkt erstreckt, die/das den Schaden verursacht hat.
  10. Haftung
    1. Transsmart ist niemals zur Leistung von Schadenersatz an den Auftraggeber verpflichtet, es sei denn, der Schaden wurde unsererseits vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
    2. Transsport übernimmt in jedem Fall keinerlei Haftung für auf irgendeine Weise durch Transsmart verursachte Folge- oder Betriebsschäden, mittelbare Schäden, entgangene Einsparungen, Gewinn- oder Umsatzeinbußen in jeglicher Hinsicht.
    3. Transsmart haftet nicht für Schäden des Auftraggebers und/oder Dritter, die aus einem Mangel oder einer Funktionsstörung der gelieferten Software, Anwendungen, Verbindungen, Dienste und/oder Produkte resultieren; ebenso wenig haftet Transsmart dem Auftraggeber für Schäden, die aus einer falschen Implementierung resultieren, es sei denn, der Schaden wurde unsererseits vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
    4. Transsmart haftet niemals für Schäden bezüglich oder infolge der Software, Anwendungen, Verbindungen, Dienste und/oder Produkte, die durch Dritte geliefert wurden.
    5. Transsmart haftet niemals für Schäden, die entstanden sind, dadurch dass oder nachdem der Auftraggeber und/oder Dritte eigenständig Änderungen in oder an den Anwendungen, der Software und/oder der Konnektivität vorgenommen haben oder dass der Auftraggeber und/oder Dritte diese unsachgemäß gebrauchen.
    6. Transsmart übernimmt keine Haftung für den etwaigen Verlust von dem Auftraggeber gehörenden Daten.
    7. Falls Transsmart aus irgendwelchen Gründen für unmittelbare Schäden haften sollte, ist diese Haftung jederzeit auf maximal den Betrag beschränkt, den der Versicherer von Transsmart im konkreten Fall auszahlt.
    8. Falls Transsmart aus irgendwelchen Gründen verpflichtet sein sollte, Schäden zu ersetzen, und die Haftpflichtversicherung keine Deckung bietet, entspricht der Schadenersatzbetrag maximal dem Betrag der Rechnung, die sich auf die Dienstleistung oder das Produkt erstreckt, die/das den Schaden verursacht hat.
    9. Der Auftraggeber wird Transsmart schadlos halten in Bezug auf alle Ansprüche Dritter unter anderem aufgrund von Schäden, die aus einem Mangel in einem durch Transsmart gelieferten Produkt und/oder aus einer durch Transsport nicht korrekt erbrachten Leistung resultieren.
  11. Höhere Gewalt
    1. Transsmart ist zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen nicht verpflichtet, wenn sie daran infolge eines Umstands gehindert ist, den sie nicht verschuldet hat und der ihr auch nicht gesetzlich, aufgrund eines Rechtsgeschäfts oder gemäß der herrschenden Verkehrsauffassung zuzurechnen ist.
    2. Im Falle höherer Gewalt ist Transsmart berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen, ohne dass dem Auftraggeber daraus ein Schadenersatzanspruch erwächst.
    3. Wenn der Zustand höherer Gewalt als dauerhaft anzusehen ist, können wir einen Vertrag vollständig oder teilweise durch eine entsprechende an den Auftraggeber gerichtete schriftliche Erklärung auflösen, ohne dass dem Auftraggeber daraus ein Schadenersatzanspruch erwächst.
  12. Rechte an geistigem Eigentum
    1. Alle Rechte an gewerblichem und/oder geistigem Eigentum an durch uns gegebenenfalls für den Auftraggeber besonders entwickelten Diensten, Produkten, erbrachten Leistungen usw. behalten wir uns vor.
    2. Der Auftraggeber erklärt sich durch Abschluss des Vertrags damit einverstanden, dass alle Rechte an geistigem Eigentum an den durch Transsmart zu liefernden Produkten und zu erbringenden Leistungen Transsmart zustehen (werden). Es ist dem Auftraggeber verboten, Hinweise auf Rechte an geistigem Eigentum von durch Transsmart gelieferten Produkten zu entfernen und/oder zu verändern.
    3. In Bezug auf das Urheberrecht, das Zeichnungsrecht, Modellrecht oder irgendein anderes Recht an geistigem Eigentum, das bereits vor Vertragsbeginn im Eigentum des Auftraggebers stand, erwirbt Transsmart das Recht zur Verwendung dieses Eigentums für die Dauer der Laufzeit des Vertrags, soweit dies für die Ausführung des Vertrags notwendig ist.
    4. Der Auftraggeber erwirbt kein Recht an geistigem Eigentum in Bezug auf Software und Softwaremodelle. Der Auftraggeber ist nicht befugt, in der Software oder in Modellen davon angebrachte Marken- oder Wiedererkennungszeichen zu verändern, zu entfernen oder nachzumachen; verstößt er dagegen, verwirkt er eine keiner Mäßigung zugängliche Vertragsstrafe in Höhe von € 25.000 sowie in Höhe von € 500 für jeden Tag, den der Verstoß andauert. Der Auftraggeber ist ebenso wenig befugt, Marken- oder Wiedererkennungszeichen ohne vorherige Zustimmung von Transsmart zu verwenden.
    5. Die im Rahmen der durch Transsmart zu Gunsten des Auftraggebers gelieferten Produkte/erbrachten Leistungen und die in diesem Rahmen gegebenenfalls in Bezug auf den Auftraggeber erzeugten, erhobenen, übermittelten Informationen und Daten stehen und verbleiben im Eigentum von Transsmart. Sollte für die Übertragung des Eigentums an Informationen und Daten die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich sein, verpflichtet sich der Auftraggeber, diese Mitwirkung zu leisten. Es steht Transsmart frei, diese Informationen und Daten gegebenenfalls anonymisiert zu verwenden und mit Dritten zu teilen, auch zu Zwecken außerhalb der an den Auftraggeber gelieferten Produkte/der für den Auftraggeber erbrachten Leistungen.
  13. Streitigkeiten und anwendbares Recht
    1. Alle Offerten, Angebote und Verträge, auf die diese Geschäftsbedingungen Anwendung finden, unterliegen ausschließlich dem niederländischen Recht.
    2. Alle Streitigkeiten, die aus oder in Verbindung mit den unterbreiteten Offerten, den unterbreiteten Angeboten und/oder den mit uns geschlossenen Verträgen entstehen, bildet das an unserem Sitz zuständige niederländische Gericht den ausschließlichen Gerichtsstand.
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